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Lieber Handwerker, wussten Sie schon …?

Das Bundeskartellamt hat laut eigener Pressemitteilung vom 22. März 2016 Bußgelder von 21,3 Millionen Euro gegen mehrere Sanitärgroßhändler verhängt. Die Ermittlungen liefen seit 2013.

Worum geht es?

Sanitärgroßhändler haben jahrelang Preise für mindestens 250.000 Produkte abgestimmt. Darüber haben die Großhändler mutmaßlich höhere Preise verlangen können, als dies bei funktionierendem Wettbewerb möglich gewesen wäre. Die Leidtragenden dieser Absprachen sind vor allem Verbraucher, Handwerker und Händler, weil sie zu viel für die Produkte bezahlt haben.

Warum die Strafen?

Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben.

Wer muss zahlen?

Gegen folgende Unternehmen hat das Kartellamt Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Mio. Euro verhängt:

  • Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Emden
  • Elmer GmbH & Co. KG, Warendorf
  • Heinrich Schmidt GmbH & Co.KG, Mönchengladbach
  • J.W. Zander GmbH & Co. KG, Essen
  • Kurt Pietsch GmbH & Co. KG, Ahaus
  • Mosecker GmbH & Co. KG, Münster
  • Otto Bechem & Co. KG, Essen
  • Reinshagen & Schröder GmbH & Co. KG, Remscheid
  • Wiedemann GmbH & Co. KG, Sarstedt
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